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Garantiebedingungen für Maschinen

Garantiebedingungen für Maschinen

Die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG, Schellenrain 9, CH-6210 (Garantiegeber) gewährt entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eine Garantie auf Elektro-, Benzin- und Akku-Maschinen bestimmter Marken, sofern diese bei der HORNBACH Baumarkt AG käuflich erworben wurden.

Garantiebedingungen für Maschinen der folgenden Marken

HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG gewährt eine Garantie auf Elektro-, Benzin- und Akku-Maschinen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Maschine bei HORNBACH Baumarkt AG käuflich erworben wurde. Die Garantiebedingungen gelten für die folgenden Marken:

Garantie auf Maschinen der Marken
Atika Stanley Robomow MTD Bosch grün
Steinel Graco Wolf Garten Novus Lescha
Starmix AL-KO Kärcher Dremel Zipper
Nowax Metabo Eibenstock Wagner Holzmann Maschinen
McCULLOCH Rotwerk Gardena Jonsered¹ Worx
1. Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahre zum Nachweis des Kaufdatums und des Kaufs beim Garantiegeber den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.

2. Umfang der Garantie

Die Garantie gilt ausschliesslich für Fabrikations- oder Materialfehler bei Nutzung des Artikels in der europäischen Union und/oder der Schweiz.

Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf

  • missbräuchliche oder unsachgemässe Anwendung,
  • Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen,
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanleitung,
  • eine nicht fachgerechte Installation,
  • eine Überlastung des Gerätes,
  • eine Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
  • Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen,
  • Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
zurückzuführen sind.

Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an Verschleissteilen, die auf normalen verwendungsbedingtenVerschleiss zurückzuführen sind.

Der Anspruch auf die Garantie entfällt, wenn bei den Artikeln der mit * gekennzeichneten Marken die jährliche Wartung der Maschine entsprechend Herstellervorgaben nicht durch Vorlage entsprechender schriftlicher Nachweise nachgewiesen wird.

Die Garantie umfasst keine Begleitschäden oder Folgeschäden, mögliche Ein- und Ausbaukosten im Garantiefall und Kosten für ein Mietgerät.

3. Leistungen aus der Garantie

Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten. Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen des Garantiegebers. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein gleichwertiges Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.

Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.

4. Inanspruchnahme der Garantie

Bitte wende Dich für die Inanspruchnahme der Garantie an den Kundenservice/Servicestelle des nächsten HORNBACH-Baumarkts. Diesen findest du hier.

Oder setze Dich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Einsendung des defekten Artikels zu vereinbaren: service@hornbach.ch

Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.

5. Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.