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PICCANTE Garantiebedingungen

PICCANTE Garantiebedingungen

Dieser Artikel der Marke PICCANTE wurde nach den modernsten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer ständigen strengen Qualitätskontrolle.

Die HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG, Schellenrain 9, CH-6210 Sursee (nachfolgend Garantiegeber), garantiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die Qualität (Widerstandsfähigkeit gegen Schäden durch bei gewöhnlicher Nutzung auftretenden Belastungen) der PICCANTE Küchen.

Garantiebedingungen für PICCANTE Küchen

1. Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahre zum Nachweis des Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.

2. Umfang der Garantie

Die Garantie gilt ausschliesslich für Verarbeitungs- oder Materialfehler an den nachfolgend aufgeführten Einzelteilen der PICCANTE Küchen:

  • Abschluss-, Flaschen – und Tellerregale
  • Bodenschutz für Unterschrank
  • Deckseiten
  • Dekor- / Kranzleisten
  • Drahtkörbe
  • Einlegeböden aus gehärtetem Glas und Melamin
  • Laminierte Arbeitsplatten mit einer Mindeststärke von 38 mm
  • Scharniere
  • Schrankkorpusse
  • Schubladen unter Backofen
  • Sockelschubladen
  • Sockelleisten
  • Spülbecken
  • Teil-, Vollauszüge, Schubladenfronten und Schubladendämpfer
  • Trägerfüsse der Unterschränke

Die Garantie gilt nur bei Verwendung des Artikels im privaten Gebrauch und nur in dem Land, in dem dieser Artikel gekauft wurde. Ein Anspruch auf die Garantieleistungen entfällt daher, wenn der Schaden auf einem professionellem Einsatz der PICCANTE Küchenteile beruht.

Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf

  • unsachgemässem Gebrauch oder mangelhafter Wartung
  • auf gewaltsame Einwirkungen oder auf höhere Gewalt
  • Nichtbeachtung der Bedienungs- bzw. Pflegeanleitung oder
  • unsachgemässe Montage ausserhalb unseres Montageservices
zurückzuführen sind.

Nicht von der Garantie erfasst sind des Weiteren Schäden an Verschleissteilen (z. B. Arbeitsspuren auf der Arbeitsplatte), die auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder Folgeschäden.

3. Leistungen aus der Garantie

Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel umfestzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dannrepariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten.Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum desGarantiegebers über. Die Kosten für die Reparatur, Ersatzteile sowie dieArbeits – und Fahrtkosten des Monteurs werden vom Garantiegeber getragen.

Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, nach seiner Wahl den Artikel gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen oder eine Geldentschädigung anzubieten. Der Garantiegeber entscheidet, unter Berücksichtigung der Ausführung, Funktion und Qualität, was als angemessenes Ersatzprodukt eingesetzt wird. Bei einer Geldentschädigung erfolgt eine Anrechnung auf den Kaufpreis entsprechend der Nutzungsdauer des schadhaften Produktes.

Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.

4. Inanspruchnahme der Garantie

Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an den nächsten HORNBACH-Baumarkt. Diesen finden Sie unter www.hornbach.ch.

Oder setzen Sie sich unter der E-Mail-Adresse: service@hornbach.ch mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Begutachtung des defekten Artikels zu vereinbaren.

Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage desOriginalkassenbons oder der Originalrechnung bzw. des E-Bon aus demKundenkonto erfolgen.

5. Gesetzliche Rechte

Die Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bei Mängeln aus Gewährleistung und Produkthaftung, die Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen können. Die gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiebedingungen für PICCANTE Spülen

1. Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.

2. Umfang der Garantie

Die Garantie gilt ausschliesslich für Fabrikations- oderMaterialfehler und erstreckt sich auf das verwendete Materialund die fehlerfreie Produktion. Die Garantie gilt nur in demLand, in dem dieser Artikel gekauft wurde.

Ausgenommen von der Garantie sind aufgrund unsachgemässer Pflege und nicht fachgerechter Montage auftretende Mängel. Nicht von der Garantie erfasst sind des Weiteren Mängel aufgrund von normalem Verschleiss und Schäden an Verschleissteilen, z.B. Dichtungen, Drehexzenter, die auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder Folgeschäden sowie mögliche Ein- und Ausbaukosten im Garantiefall.

3. Leistungen aus der Garantie

Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defektenArtikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegtein Garantiefall vor, dann repariert der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten oder tauscht diesen aus. Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen des Garantiegebers. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. Während der Reparatur besteht kein Anspruch auf einen Ersatzartikel.

Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.

4. Inanspruchnahme der Garantie

Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an den nächsten HORNBACH-Baumarkt. Diesen finden Sie unter www.hornbach.ch.

Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung: service@hornbach.ch.

Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung bzw. des E-Bon aus dem Kundenkonto erfolgen.

5. Gesetzliche Rechte

Die Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bei Mängeln aus Gewährleistung und Produkthaftung, die Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen können. Die gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.